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Willkommen zu unseren ersten News im neuen Jahr, die diesmal ein wenig ausführlicher ausfallen. Der Gesetzgeber wartet im neuen, dem jetzt laufenden Jahr, mit einigen Veränderungen im Immobilienbereich auf. Betroffen sind sowohl Mieter als auch Vermieter, aber auch Eigentümer selbst genutzter Einfamilienhäuser. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Veränderungen:

Kapitalanleger erhalten mehr Schutz:

Allzu häufig wurden Kapitalanleger mit völlig überteuerten Neubauten an weit entfernt liegenden, und damit nicht kontrollierbaren, Standorten geködert. Kombiniert wurden diese, im wahrsten Sinne des Wortes Abschreibungsmodelle, mit überhöhten Hpothekenkonditionen. Dem hat der Gesetzgeber nun einen Riegel vorgeschoben. Die protokollierenden Notare müssen den Erwerbern den Kaufvertrag künftig zwei Wochen vor Unterschrift zur Gegenkontrolle zukommen lassen. Ob diese Lösung allerdings ausreichen Schutz vor Schrottimmobilien bietet, bleibe dahin gestellt. Wirkliche Sicherheit geben nur seriöse Unternehmen mit entsprechender Leistungsbilanz und Objekten, die vor Ort zu besichtigen sind.

Energetische Sanierung I:

Bislang konnten Mieter bereits ab dem ersten Tag Mietminderung aufgrund von Baulärm geltend machen. Um die energetische Sanierung bestehender Mehrfamilienhäuser voranzutreiben, gelten ab dem 1. Januar neue Fristen. Vermietern steht jetzt eine Frist von drei Monaten zur Verfügung, um ohne Mietminderungsansprüche die notwendigen Baumaßnahmen umsetzen zu können. Notwendig wurde die Änderung, da die Sanierungsquote lediglich 0,8 Prozent pro Jahr betragen hat. Der Gesetzgeber hofft jetzt, dass sich Immobilienbesitzer nur leichter zu den entsprechenden Sanierungen durchringen können.

Energetische Sanierung II:

Auch wenn die Sanierung nur schleppend voran geht, stellt der Bund nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung. Die 2011 versprochene Abschreibung der vollen Sanierungskosten wurde ersatzlos gestrichen. Statt dessen hofft der Gesetzgeber, mit einem Förderprogramm über die staatseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau, den notwendigen Impuls für energetische Sanierung zu setzen. Geplant ist dabei ein Volumen von 300 Millionen Euro. IVD-Präsident Kießling bezweifelte allerdings in einem Interview mit dem Manager Magazin, dass dieses Programm erfolgreich sei. Für ihn sei eine volle Abschreibung der Investition über einen Zeitraum von zehn Jahren die bessere Lösung für Immobilienbesitzer gewesen.

Schlechtere Zeiten für Mietnomaden:

Wer als Vermieter einem Mietnomaden aufgesessen war, musste oft jahrelang auf eine Zahlung der offenen Miete oder Kaution warten. Die Rechtsprechung verhinderte eine zügige Abwicklung der Klage. Dies ändert sich ab 2013. Ab sofort können Vermieter verlangen, dass strittige Mieten oder Kautionen auf ein Notaranderkonto eingezahlt werden, und dort bis zur Klärung verbleiben. Geschieht die Einzahlung nicht in der vorgegebenen Frist, muss das Gericht einer Räumungsklage unverzüglich stattgeben.

Länder können Mieten deckeln:

Die Mietrechtsänderungen 2013 räumen den Bundesländern künftig größere Handlungsvollmachten ein. Der enorme Anstieg der Mieten in den letzten Jahren gerade in den Ballungszentren (wir berichteten darüber) soll es den einzelnen Bundesländern jetzt ermöglichen, im Zweifelsfall eine Deckelung des Mietanstieges auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren durchzusetzen. Seitens der Immobilienwirtschaft wird dieser Schritt kritisiert, da er versuche, die Versäumnisse im Wohnungsbau der letzten Jahre zu Lasten der Immobilienbesitzer zu kaschieren. Richtiger wäre es, dem Wohnungsbau neue Impulse zu geben, um damit neuen, auch günstig vermietbaren Wohnraum durch private Investoren zu schaffen.

Wettbewerb in der schwarzen Zunft:

Ein weiteres Monopol ist in Deutschland am 1. Januar 2013 gefallen. Immobilienbesitzer können ab sofort selbst entscheiden, welcher „schwarze Mann” bei ihnen auf das Dach steigt. Die freie Wahl des Schornsteinfegers ist aber nicht entscheidend, wichtiger ist die sich daraus ergebende Konsequenz. Innerhalb der Gilde wird es jetzt zu einem Wettbewerb kommen, der für Hausbesitzer deutliche Preisvorteile bringen wird. Das Serviceangebot ist in diesem Beruf eingeschränkt, der Kunde wird sich überwiegend am Preis orientieren.

(HFG-Pressedienst)


HFG