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Gesetzesvorlage verunsichert private Anleger, ist aber kein Grund für Zweifel an den persönlichen Kaufvorhaben, wie eine detaillierte Betrachtung zeigt.

Im Kampf gegen hässliche Stadtbilder und eine Gettoisierung der Innenstädte will Nordrhein-Westfalens Bauminister Groschek neue Wege gehen. Im Kampf gegen die Verwahrlosung der Innenstädte durch Leerstände und Schrottimmobilien sollen jetzt deren Besitzer zur Verantwortung gezogen und neuer Wohnraum geschaffen werden. Kamen deren Besitzer bislang der Aufforderung zur Abänderung nicht nach, wurde der Zwangsabriss verfügt, dessen Kosten zulasten der Steuerzahler ging. Ein Gesetzesentwurf von Anfang des Jahres sieht vor, dass eine Zwangssanierung oder der Abriss per Gesetz bei den Eigentümern verwahrloster Immobilien erzwungen werden kann. Leer stehende, heruntergekommene Häuser im Stadtbild gäben alles andere als einen positiven Eindruck von einem sonst harmonischen Straßenzug oder Stadtviertel. Die Zahl dieser Immobilien sei kontinuierlich steigend, so der Minister. Dieser Gesetzesvorschlag der rot-grünen Koalition ist Bestandteil einer Initiative, deren Ziel es ist, auch in den Innenstädten wieder bezahlbaren Wohnraum für die breite Masse der Bevölkerung zu schaffen, anstatt potenziellen Wohnraum leerstehen und verfallen zu lassen.

Diese Maßnahme soll auch der zunehmenden Verdrängung der Durchschnittsverdiener aus den Innenstädten entgegenwirken. Hier sei in den letzten Jahren ein Getto für besser verdienenden Bürger entstanden. Besonders betroffen seien hier die Großstädte Düsseldorf, Münster und Köln, in denen laut Westdeutscher Allgemeiner Zeitung definitiv ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum bestünde. Das Land hat zwar Mittel für die Erstellung von Sozialwohnungen bereitgestellt, diese würden aber nicht abgerufen werden. Gerade die Stadt Düsseldorf zeigt sich besonders zurückhaltend. Groschek sieht hier die Gefahr einer „Luxus-Gettoisierung” gegeben, der nicht nur Bezieher von Durchschnittseinkommen zum Opfer fielen, sondern auch viele ältere Mitbürger, welche aus ihren teilweise jahrzehntelang bewohnten Wohnungen verdrängt würden. Luxussanierungen für den gehobenen Mittelstand seien die Ursache. Die Zahlen für den Abruf der Fördermittel machen die Unterschiede zwischen Köln und Düsseldorf deutlich. Während in Köln in den letzten drei Jahren mit 222 Millionen Euro doppelt so viel Fördermittel abgerufen wurden, wie veranschlagt waren, so waren es in Düsseldorf gerade einmal 4 von 15 Millionen. Die Begründung der Stadtväter lautete, dass es im Kerngebiet nicht genügend Baugrundstücke gäbe, diese aber im Umland bereitstünden. Die Förderung von preisgebundenem Wohnraum steht in diesem Jahr in NRW im Fokus, 850 Millionen Euro wurden dafür zur Verfügung gestellt. Diese Gelder sollen jedoch in den Mietwohnungsmarkt einfließen, die Förderung von Eigenheimen wurde drastisch reduziert.

Jede Medaille hat zwei Seiten

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in den Innenstädten und Metropolen ist unstrittig. Auf der anderen Seite dürfen aber auch die privaten Investoren nicht vergessen werden, welche eine Geldanlage mit dem Ziel einer bestmöglichen Rendite tätigen. Dazu gehört auch die Intention, eine Eigentumswohnung zu erwerben, um eine faire, aber dennoch ertragreiche Miete zu erzielen. Dies ist für einen Anleger im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus nicht rentabel und würde auch keine Investoren mehr anlocken. Tatsache bleibt, dass die Lage, die hochwertige Sanierung und die Ausstattung einer Wohnung Grundlage für die Preisbildung bleiben. Unsere Wirtschaftsordnung sieht vor, dass Nachfrage und Angebot den Preis regeln. Sie sieht aber auch vor, dass Eigentum verpflichtend ist. Vor dem letztgenannten Hintergrund sind die Vorstöße in NRW durchaus nachvollziehbar, im Rahmen einer sozialen Marktwirtschaft müssen aber beide Seiten, Wohnungssuchende in den Ballungsräumen und Investoren auf der Suche nach rentierlichen Objekten, gleichermaßen berücksichtigt werden. Für die meisten Erwerber einer fremd vermieteten Immobilie ist dies in ihrem Leben ein einmaliger Schritt, der vor dem Hintergrund einer eigenverantwortlich geschaffenen Altersversorgung ebenfalls respektiert werden muss.
Wer sich mit dem Gedanken beschäftigt, eine sanierte Wohnung zu erwerben und diese bestmöglich weiterzuvermieten, sollte sich von den Überlegungen in NRW nicht abschrecken lassen, sondern vor dem Hintergrund der historisch niedrigen Hypothekenzinsen diesen Gedanken konsequent weiterverfolgen. Entsprechend hochwertige Objekte werden von seriösen Immobilien-Managementunternehmen aus deren Beständen zu einem marktüblichen Preis angeboten. Schnäppchen lassen sich hier keine finden, dafür solide Objekte mit überdurchschnittlichem Potenzial in Bezug auf Mietertrag und Wertzuwachs.

(HFG-Pressedienst)


HFG