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Es ist hauptsächlich dem Mieterschutzbund zu verdanken, dass es im Jahr 1974 zur Einführung eines Mietspiegels kam. Sinn und Zweck war es, den in dem § 558 BGB verwendeten schwammigen Begriff der vergleichbaren Miete zu konkretisieren. Bis dato konnten Vermieter den Mietzins relativ willkürlich festsetzen. Akzeptierte der Mieter die Erhöhung nicht, konnte die Wohnung gekündigt werden. Der Mietspiegel wurde mit Verabschiedung des 2. Wohnraumkündigungsschutzgesetzes etabliert, nach dem das erste Gesetz als unzureichend gesehen wurde und verbessert wurde.

Was berücksichtigt der Mietspiegel?

Die ortsübliche Vergleichsmiete basiert nicht nur auf willkürlich ausgewählten Mietsätzen. Der Mietspiegel berücksichtigt die unterschiedlichen Wohnraumkategorien in einer Stadt. Zu diesen Kategorien zählt nicht nur die Wohnung selbst, beispielsweise sanierter Altbau, Siedlung oder Einfamilienhaus. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, das Stadtviertel und das Baujahr der Immobilie sind ebenfalls Bewertungskriterien. Besonderes Gewicht fällt inzwischen der Wärmeeffizienz der Wohnung zu. So sind besondere Isolierverglasungen ebenso zu berücksichtigen wie überdurchschnittliche Wärmedämmung.

Kein fester Satz

Für de Einordnung einer Wohnung in den Mietspiegel gilt kein fester Mietzins, sondern es werden Spannen festgelegt, innerhalb derer sich die Miete bewegen sollte. Dabei gilt, dass für eine Wohnung mit ausschließlich positiven Merkmalen die obere Grenze gültig ist, während jegliches fehlen positiver Kriterien die Wohnung am unteren Ende der Spanne ansiedelt. Dabei ist es bei der Einstufung einer Wohnung durchaus zulässig, noch weitere Ausnahme- oder Einschlusskriterien zu definieren. Es wird zwischen unqualifizierten und qualifizierten Mietspiegeln unterschieden. Qualifiziert ist er, wenn er auf der Grundlage wissenschaftlicher Grundsätze alle zwei Jahren erstellt wird und von den Interessenvertretern der Parteien, Mieter und Vermieter, und der jeweiligen Kommune anerkannt wird. Eine Neuerstellung kann auch nur alle vier Jahre stattfinden, wenn nach zwei Jahren eine Anpassung auf der Basis des Lebenshaltungsindexes für ganz Deutschland stattfindet. Der Mietspiegel wird nach förmlichem Beschluss durch die Gemeinde in den Amtsblättern veröffentlicht.

(HFG-Pressedienst)


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