BGH stärkt die Rechte der Vermieter bei Hausnebenkosten
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil (Az. VIII ZR 41/12) in Bezug auf Hausmeistertätigkeiten und Gartenarbeiten als umlagefähige Kosten für Vermieter eine deutliche Erleichterung geschaffen. Beschäftigen Vermieter eigene Angestellte, können