Es ist hauptsächlich dem Mieterschutzbund zu verdanken, dass es im Jahr 1974 zur Einführung eines Mietspiegels kam. Sinn und Zweck war es, den in dem § 558 BGB verwendeten schwammigen
Laut Aussage des Statistischen Bundesamtes stiegen die Mehrbelastungen für Rentner bei den Mieten seit 2002 von 24,7 Prozent auf 26,3 Prozent des Haushaltseinkommens. Die durchschnittliche Miete kletterte um 40 Euro