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Laut Aussage des Statistischen Bundesamtes stiegen die Mehrbelastungen für Rentner bei den Mieten seit 2002 von 24,7 Prozent auf 26,3 Prozent des Haushaltseinkommens. Die durchschnittliche Miete kletterte um 40 Euro im Monat auf 401 Euro für eine im Mittel 67 Quadratmeter große Wohnung. Einschließlich der Nebenkosten beträgt die monatliche Belastung im Bundesdurchschnitt 485 Euro monatlich. Dem stand im Jahr 2009 eine Rente von durchschnittlich 742 Euro monatlich gegenüber.

Auf der anderen Seite beträgt der Anteil der Bruttokaltmiete bei Erwerbstätigen nur 20,3 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens. Erklärt wird dieser Sachverhalt mit dem stärkeren Anstieg der Gehälter gegenüber den Renten. Der Mietanteil an den Einkommen der Erwerbstätigen ist sogar rückläufig. Mehr als ein Drittel der Ruheständler muss inzwischen mehr als 35 Prozent des Einkommens für die Miete aufbringen.

Nach wie vor gilt eine Immobilie, gleich ob selbstgenutzt oder als Kapitalanlage, als eines der bewährtesten Mittel zur Sicherung des Lebensstandards im Alter. Im Gegensatz zu anderen Lösungen ist sie nicht inflationsgefährdet oder den Risiken des Kapitalmarktes unterworfen. Die aktuelle Berichterstattung der Wirtschaftspresse macht die Probleme der Lebensversicherer deutlich. Durch das niedrige Zinsniveau wird es für sie schwierig, Renditen über den gesetzlich festgelegten Garantiezins in Höhe von 1,75 Prozent p.a. hinaus zu erwirtschaften. Heute abgeschlossene Verträge sind durch die Besteuerung einerseits, die Inflationsraten andererseits, massiv substanzgefährdet. Einen Inflationsausgleich durch eine Dynamisierung der Beiträge zu erzielen, sprengt nach wenigen Jahren das Haushaltseinkommen. Vor dem Hintergrund, dass der Netto-Aufwand für ein fremdvermietetes Objekt selten höher ist, als der Beitrag in eine für das Einkommen adäquate Rentenversicherung, stellt der Erwerb einer Immobilie die intelligentere Lösung dar. Mietverträge wiederum sind in der Ausgestaltung an den Kaufkraftverlust angepasst. Eine der intelligentesten Vorsorgelösungen ist daher fremdvermietetes Wohneigentum, welches mit Rentenbeginn entschuldet ist und dann selbst genutzt werden kann.

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