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Renditeimmobilien - passende Leads - Onlineakademie

Wer sich mit dem Gedanken trägt, Immobilieneigentum zu erwerben, steht vor der Frage, eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau zu kaufen. Dies trifft gleichermaßen bei Eigentumswohnungen als auch bei Ein- oder Zweifamilienhäusern zu. Beide Angebote haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Der Erwerb eines Neubaus sichert Gewährleistungen bei Baumängeln in den ersten Jahren zu, der Käufer kann vor Baubeginn, auch in der Frühphase der Gestehung, Wünsche hinsichtlich der Raumaufteilung oder Ausgestaltung äußern. Der Erwerb von einem Bauträger ist in der Regel nicht mit einer Courtage behaftet. Auf der anderen Seite schlagen beim Vertrieb häufig interne Provisionen zu Buche, welche im Kaufpreis enthalten sind. Diese haben für den Käufer den Nachteil, dass sie bei Berechnung der Grunderwerbssteuer und der Protokollierung in die Kosten einfließen. Dieser Sachverhalt wird häufig vor dem Hintergrund der entfallenden Maklercourtage vergessen. Zu diesem Sachverhalt kommt bei dem Erwerb eines Neubaus noch ein weiter Unwägbarkeitsfaktor. Der Käufer kann sich kein Bild von der künftigen Eigentümergemeinschaft oder den künftigen Bewohnern machen.

Bestandsimmobilien haben eine Geschichte

Bestandsimmobilien haben, gerade in Bezug auf Bewohner und Eigentümer eine Vorgeschichte. Käufer können eher erkennen, wer ihre künftigen Partner sein werden, ob die Eigentümergemeinschaft homogen ist und dass ein häufiger Mieterwechsel ein Indiz für Unstimmigkeiten ist. Bestandsimmobilien sind „eingefahren” und bergen geringer Risiken in Bezug auf den Umgang untereinander. Auf der anderen Seite werden diese Objekte häufig über Makler angeboten. Dies bedeutet, je nach Bundesland, einen Aufwand für die Maklercourtage zwischen drei und fünf Prozent des Kaufpreises. Die Courtage wiederum wird, im Gegensatz zu Innenprovisionen, offen ausgewiesen und fällt nicht unter die Berechnung der Steuern und Notarkosten. Für mögliche Mängel an der Wohnung oder dem Gemeineigentum gibt es andererseits, gegenüber einem Neubau, keine Gewährleistung mehr. Die ideale Lösung ist der Erwerb einer Wohnung aus dem Bestand eines Unternehmens, welches sich mit Immobilienmanagement beschäftigt. Die Objekte werden in der Regel erworben und renoviert oder saniert. Dies ist abhängig von der Bausubstanz. Der Käufer weiß, wer die Wohnung gemietet hat, kennt unter Umständen auch andere Erwerber und kann sich ein differenzierteres Bild vom Umfeld der Immobilie machen. Zu guter Letzt darf bei einem Erwerb direkt vom Verkäufer keine Courtage geltend gemacht werden. Sein Bestreben liegt in einem vernünftigen Erlös nach Erwerb und Sanierung. Hochwertige Bestandsimmobilien lassen erkennen, dass ihre Substanz nachhaltig ist und auch der Mietertrag über die Jahre bereits nachgewiesen werden konnte.

(HFG-Presseservice)


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