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Mit der Mietausfallschutzversicherung bietet HFG Vermietern jetzt die Möglichkeit, sich vor möglichen finanziellen Schäden aus der Vermietung heraus zu versichern. Was versteht man darunter?

  • Nicht bezahlte Miete
  • Materielle Schäden durch den Mieter auf Grund mutwilliger Zerstörung
  • Verunreinigung und Verwahrlosung inklusive der Kosten für beispielsweise Desinfektion und Aufräumarbeiten
  • Auf Grund notwendiger Sanierung Übernahme von drei Monatsmieten pauschal

Welches sind die Voraussetzungen für die Übernahme des Versicherungsschutzes?

  • Die Wirtschafts-Auskunft über den Mieter muss positiv sein
  • Die hinterlegte Kaution ist für erste Schadensminderungen aufgezehrt

Der Mietausfall kann in zwei Deckungssummen, einmal in Höhe von 5.000 Euro und einmal in Höhe von 10.000 Euro abgeschlossen werden. Sachschäden können bis zu 30.000 Euro abgesichert werden. Weitere Details dazu finden Sie an dieser Stelle.

(HFG-Presseservice)


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