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Keine Änderungen bei der Restnutzungsdauer!

Die geplanten Einschränkungen bei der verkürzten Restnutzungsdauer im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wurden zurückgenommen.

Immobilienbesitzer können aufatmen, denn die bestehenden Regelungen bleiben auch über 2025 hinaus unverändert.

Was das konkret bedeutet und welche Vorteile weiterhin bestehen, erfährst du hier.


Was hat sich bei der Restnutzungsdauer geändert?

  • Keine Einschränkungen ab 2025
    Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah vor, die Abschreibungsmöglichkeiten für Immobilienbesitzer deutlich einzuschränken. Diese Pläne wurden jedoch gestoppt. Das bedeutet: Deine Kunden können auch in Zukunft durch ein Gutachten eine verkürzte Restnutzungsdauer nachweisen und so höhere Abschreibungen geltend machen.
  • Keine Pflicht zur Vor-Ort-Besichtigung
    Eine weitere geplante Verschärfung war die verpflichtende Vor-Ort-Besichtigung der Immobilie durch einen Gutachter. Diese Vorschrift hätte die Kosten und den Aufwand für Eigentümer erheblich erhöht. Auch diese Idee wurde verworfen – ein großer Vorteil für alle, die flexibel und kosteneffizient ein Gutachten erstellen möchten.

Bestehende Rechtslage bleibt bestehen

Die bisherige Rechtslage erlaubt es Immobilienbesitzern, durch ein Gutachten eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass hierfür keine aufwendigen Verfahren notwendig sind.

Solange das Gutachten die individuellen Gegebenheiten der Immobilie berücksichtigt, wird es von der Finanzverwaltung anerkannt.


Was bedeutet das für Immobilienbesitzer?

  1. Höhere steuerliche Abschreibungen:
    Dank der unveränderten Regelungen können deine Kunden weiterhin von attraktiven Steuervorteilen profitieren. Eine kürzere Restnutzungsdauer ermöglicht es, die Abschreibungen schneller und höher zu nutzen.
  2. Kostenersparnis bei Gutachten:
    Der Wegfall der Pflicht zur Vor-Ort-Besichtigung macht die Erstellung eines Gutachtens einfacher und günstiger.
  3. Planungssicherheit:
    Da die ursprünglich geplanten Änderungen nicht umgesetzt werden, bleibt mehr Spielraum bei der steuerlichen Gestaltung Ihrer Investitionen.

Fazit:

Die Rücknahme der geplanten Einschränkungen im Jahressteuergesetz 2024 ist ein klarer Gewinn für Immobilienbesitzer.

Wer von den bestehenden Regelungen profitieren möchte, sollte weiterhin auf qualitativ hochwertige Gutachten setzen, um die Vorteile der verkürzten Restnutzungsdauer optimal auszuschöpfen.

Übrigens: Von solchen Gutachten können unsere Käufer beim Kauf einer Kapitalanlage-Immobilie profitieren, sofern das Objekt dafür geeignet ist.

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HFG